Diese „Software as a Service“-Bedingungen („SaaS-Bedingungen“) gelten für das Bestelldokument (das „Bestellformular“), das von und zwischen Shoplogix (wie im Bestellformular definiert) und dem Kunden (wie im Bestellformular angegeben) erstellt wurde, und werden durch Bezugnahme in dieses aufgenommen. Sie legen die Bedingungen fest, unter denen Shoplogix dem Kunden Zugang zu bestimmten Produkten und Dienstleistungen gemäß der Bestellung („Dienstleistungen“) und der Benutzerdokumentation gewährt, die Shoplogix seiner allgemeinen Kundenbasis in gedruckter oder elektronischer Form im Zusammenhang mit dem Kauf und der Nutzung dieser Dienstleistungen allgemein zur Verfügung stellt („Dokumentation“). Die Dienstleistungen und die Dokumentation werden im Folgenden zusammenfassend als „Software“ bezeichnet.
Shoplogix und der Kunde vereinbaren hiermit Folgendes:
1.1 „Kundendaten“ bezeichnet Daten in elektronischer Form, die vom Kunden oder von seinen Benutzern über die Dienstleistungen eingegeben oder erfasst werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Daten der Benutzer des Kunden.
1.2 „Benutzer“ bezeichnet jede natürliche Person, die die Software im Namen des Kunden oder über das Abonnement, das Konto oder die Passwörter des Kunden nutzt, unabhängig davon, ob sie dazu berechtigt ist oder nicht.
2.1 Nutzungsrechte. Während der Laufzeit kann der Kunde gemäß den Bedingungen eines jeden ausstehenden Bestellformulars auf die Software zugreifen und sie nutzen, einschließlich der Funktionen, die das Bestellformular ausschließlich für die internen Geschäftsabläufe des Kunden vorsieht, vorausgesetzt, diese Abläufe umfassen nicht die Nutzung durch ein Servicebüro, Outsourcing, Vermietung oder Time-Sharing des Dienstes. Der Kunde darf die Dokumentation ausschließlich in dem Umfang vervielfältigen und nutzen, der erforderlich ist, um die Nutzung der Dienstleistungen durch die Benutzer zu unterstützen.
2.2 Software-Revisionen. Shoplogix kann Softwarefunktionen revidieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf das Entfernen dieser Funktionen oder die Reduzierung des Servicelevels. Wenn eine solche Revision der Software die Funktionen oder die Funktionalität, die gemäß einem Bestellformular bereitgestellt werden, wesentlich reduziert, kann der Kunde innerhalb von 30 Tagen nach Bekanntgabe der Revision dieses Bestellformular ohne Angabe von Gründen oder den Vertrag ohne Angabe von Gründen kündigen, wenn dieses Bestellformular das einzige ausstehende ist.
3.1 Abonnementgebühren. Der Kunde zahlt Shoplogix für jede Laufzeit die in jedem Bestellformular angegebene Gebühr (die „Abonnementgebühr“). Die Rechnungen von Shoplogix sind innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung fällig, sofern in einem Bestellformular nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung zahlt der Kunde Zinsen ab dem Zeitpunkt, an dem die Zahlung fällig war, in Höhe des niedrigeren Satzes von 3,5 % pro Monat oder dem höchsten nach geltendem Recht zulässigen Satz. Shoplogix ist unter keinen Umständen verpflichtet, die Abonnementgebühr zu erstatten.
3.2 Steuern. Die gemäß der Vereinbarung fälligen Beträge sind ohne Abzug an Shoplogix zu zahlen und verstehen sich ohne Steuern, Zölle oder Abgaben, die von einer Regierungsbehörde (national, bundesstaatlich, provinziell oder lokal) erhoben werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verkaufs-, Nutzungs-, Verbrauchs-, Ad-valorem-, Eigentums-, Quellen- oder Mehrwertsteuer, die an der Quelle einbehalten wird. Wenn das geltende Recht die Einbehaltung oder den Abzug dieser Steuern oder Abgaben vorschreibt, zahlt der Kunde Shoplogix den einbehaltenen oder abgezogenen Betrag gesondert. Die vorstehenden beiden Sätze gelten jedoch nicht für Steuern, die auf dem Nettoeinkommen von Shoplogix basieren.
4.1 Verwendung von Kundendaten. Sofern in diesen SaaS-Bedingungen nichts anderes bestimmt ist oder Shoplogix nicht die vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden erhält, gilt Folgendes: (a) Shoplogix darf nicht auf Kundendaten zugreifen, diese verarbeiten oder anderweitig verwenden, es sei denn, dies ist erforderlich, um dem Kunden und seinen Benutzern die Software bereitzustellen; und (b) Shoplogix darf Dritten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Kunden von Shoplogix, keinen Zugang zu Kundendaten gewähren, mit Ausnahme von Unterauftragnehmern, die einer angemessenen Geheimhaltungsvereinbarung unterliegen. Ungeachtet des Vorstehenden kann Shoplogix Kundendaten offenlegen, wenn dies nach geltendem Recht oder durch eine ordnungsgemäße rechtliche oder behördliche Anordnung erforderlich ist. Shoplogix benachrichtigt den Kunden unverzüglich über eine solche rechtliche oder behördliche Anforderung und arbeitet in angemessener Weise mit dem Kunden zusammen, um eine Schutzanordnung zu erwirken oder eine solche erforderliche Offenlegung auf Kosten des Kunden anzufechten. Im Verhältnis zwischen den Parteien behält der Kunde das Eigentum an den Kundendaten.
4.2 Expositionsrisiko. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass das Hosting von Daten online Risiken einer unbefugten Offenlegung oder Exposition birgt und dass der Kunde mit dem Zugriff auf die Software und deren Nutzung diese Risiken übernimmt. Shoplogix gibt keine Zusicherung, Gewährleistung oder Garantie dafür, dass Kundendaten nicht durch Fehler oder Handlungen Dritter offengelegt oder exponiert werden.
4.3 Datengenauigkeit. Shoplogix übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für die Richtigkeit der Daten, die vom Kunden auf die oder über die Dienstleistungen hochgeladen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten und alle anderen Daten, die von Benutzern hochgeladen werden.
4.4 Datenlöschung. Shoplogix kann Kundendaten dauerhaft löschen, wenn das Konto des Kunden seit 30 Tagen oder länger überfällig, gesperrt oder gekündigt ist.
4.5 Ausgeschlossene Daten. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass die Kundendaten keine persönlich identifizierbaren Informationen („Ausgeschlossene Daten“) enthalten und nicht enthalten werden und dass der Kunde keine persönlich identifizierbaren Informationen auf die Computer oder andere Medien von Shoplogix hochgeladen oder an diese übertragen hat oder wird, die gemäß allen Gesetzen und Vorschriften geregelt sind, einschließlich der Gesetze und Vorschriften der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraums und ihrer Mitgliedstaaten, der Schweiz, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten und ihrer Bundesstaaten, die für die Verarbeitung von Ausgeschlossenen Daten gelten und von Zeit zu Zeit geändert werden (die „Gesetze über Ausgeschlossene Daten“). DER KUNDE ERKENNT AN UND STIMMT ZU, DASS: (a) SHOPLOGIX KEINE HAFTUNG FÜR DIE NICHTBEREITSTELLUNG VON SCHUTZMASSNAHMEN HAT, DIE IN DEN GESETZEN ÜBER AUSGESCHLOSSENE DATEN FESTGELEGT SIND, ODER FÜR DEN SCHUTZ VON AUSGESCHLOSSENEN DATEN; UND (b) DIE SOFTWARE VON SHOPLOGIX NICHT FÜR DIE VERWALTUNG ODER DEN SCHUTZ VON AUSGESCHLOSSENEN DATEN VORGESEHEN IST UND MÖGLICHERWEISE KEINE ANGEMESSENE ODER GESETZLICH VORGESCHRIEBENE SICHERHEIT FÜR AUSGESCHLOSSENE DATEN BIETET.
4.6 Aggregierte und anonymisierte Daten. Der Kunde erkennt an und stimmt zu, dass Shoplogix auf bestimmte Kundendaten zugreifen kann, die sich auf die Nutzung und Leistung der von den Dienstleistungen überwachten Anlage(n) beziehen. Ungeachtet der vorstehenden Bestimmungen dieses Artikels 4 kann Shoplogix aggregierte Daten nach eigenem Ermessen in beliebiger Weise nutzen, reproduzieren, verkaufen, veröffentlichen oder anderweitig verwerten. („Aggregierte Daten“ bezieht sich auf Kundendaten, bei denen Folgendes entfernt wurde: persönlich identifizierbare Informationen sowie die Namen und Adressen des Kunden und seiner Benutzer oder Kunden.)
4.7 Datenschutz und Weitergabe von SMS-Daten.
Es werden keine mobilen Informationen zu Marketing- oder Werbezwecken an Dritte oder verbundene Unternehmen weitergegeben. Alle anderen Kategorien schließen Opt-in-Daten und die Zustimmung des Absenders von Textnachrichten aus; diese Informationen werden nicht an Dritte weitergegeben.
5.1 Zulässige Nutzung. Der Kunde darf nicht: (a) die Software für Servicebüro- oder Time-Sharing-Zwecke nutzen oder Dritten auf andere Weise die Nutzung der Software ermöglichen; (b) Software-Passwörter oder andere Anmeldeinformationen an Dritte weitergeben; (c) nicht-öffentliche Softwarefunktionen oder -inhalte an Dritte weitergeben; (d) auf die Software zugreifen, um ein konkurrierendes Produkt oder eine konkurrierende Dienstleistung zu entwickeln, um ein Produkt zu entwickeln, das ähnliche Ideen, Funktionen oder Grafiken der Software verwendet, oder um Ideen, Funktionen oder Grafiken der Software zu kopieren; oder (e) Web-Scraping oder Data-Scraping auf oder in Bezug auf die Software betreiben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Sammlung von Informationen durch Software, die menschliche Aktivitäten simuliert, oder durch einen Bot oder Web-Crawler. Für den Fall, dass Shoplogix einen Verstoß gegen die Anforderungen dieses Abschnitts 5.1 vermutet, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verstöße durch Benutzer, kann Shoplogix den Zugang des Kunden zur Software ohne vorherige Ankündigung sperren, zusätzlich zu den anderen Rechtsmitteln, die Shoplogix möglicherweise zur Verfügung stehen. Die Vereinbarung verpflichtet Shoplogix nicht, Maßnahmen gegen den Kunden oder einen Benutzer oder einen anderen Dritten zu ergreifen, der gegen diesen Abschnitt 5.1 oder die Vereinbarung verstößt, aber es steht Shoplogix frei, solche Maßnahmen zu ergreifen, die es für angemessen hält.
5.2 Unbefugter Zugriff. Der Kunde ergreift angemessene Maßnahmen, um unbefugten Zugriff auf die Software zu verhindern, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Schutz seiner Passwörter und anderer Anmeldeinformationen. Der Kunde benachrichtigt Shoplogix unverzüglich über jede bekannte oder vermutete unbefugte Nutzung der Software oder Verletzung ihrer Sicherheit und unternimmt alle Anstrengungen, um diese Verletzung zu stoppen.
5.3 Einhaltung von Gesetzen. Bei der Nutzung der Software hält der Kunde alle anwendbaren Gesetze ein, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gesetze zum Schutz von persönlich identifizierbaren Informationen und andere Gesetze, die für den Schutz von Kundendaten gelten.
5.4 Benutzer und Softwarezugriff. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für: (a) die Nutzung der Software durch die Benutzer, einschließlich, aber nicht beschränkt auf unbefugtes Benutzerverhalten und jedes Benutzerverhalten, das gegen die Anforderungen der Vereinbarung verstößt, die für den Kunden gelten; und (b) jede Nutzung der Software über das Konto des Kunden, ob autorisiert oder nicht.
6.1 Rechte an geistigem Eigentum an der Software. Shoplogix und seine Lizenzgeber behalten alle Rechte, Titel und Ansprüche an der Software, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Software, die zur Bereitstellung der Software verwendet wird, und alle Grafiken, Benutzeroberflächen, Logos und Warenzeichen, die über die Software reproduziert werden. Die Vereinbarung gewährt dem Kunden keine Lizenz oder Rechte an geistigem Eigentum an der Software oder ihren Komponenten. Der Kunde erkennt an, dass die Software und ihre Komponenten durch Urheberrechte und andere Gesetze geschützt sind.
6.2 Feedback. Shoplogix hat nicht zugestimmt und stimmt nicht zu, Feedback (wie unten definiert), das der Kunde oder die Benutzer Shoplogix geben, als vertraulich zu behandeln, und nichts in der Vereinbarung oder in den Geschäften der Parteien, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder mit ihr in Zusammenhang stehen, schränkt das Recht von Shoplogix ein, Feedback zu nutzen, daraus Gewinn zu ziehen, es offenzulegen, zu veröffentlichen, geheim zu halten oder anderweitig zu verwerten, ohne den Kunden oder den betreffenden Benutzer zu entschädigen oder ihm Anerkennung zu zollen. Ungeachtet der Bestimmungen von Artikel 7 unten wird Feedback nicht als vertrauliche Information betrachtet. („Feedback“ bezieht sich auf jeden Vorschlag oder jede Idee zur Verbesserung oder anderweitigen Änderung von Produkten oder Dienstleistungen von Shoplogix.)
„Vertrauliche Informationen“ umfassen Folgendes, das von einer der Parteien vor oder nach dem Datum der Vereinbarung offengelegt wird: (a) jedes Dokument, das mit „Vertraulich“ (oder einer ähnlichen Bezeichnung) gekennzeichnet ist; (b) alle Informationen, die zum Zeitpunkt der Offenlegung mündlich als „Vertraulich“ bezeichnet werden, vorausgesetzt, die offenlegende Partei bestätigt diese Bezeichnung innerhalb von 30 Werktagen schriftlich; und (c) alle anderen nicht öffentlichen, sensiblen Informationen, die die empfangende Partei vernünftigerweise als Geschäftsgeheimnis oder anderweitig vertrauliche Informationen der anderen Partei betrachten sollte. Ungeachtet des Vorstehenden umfassen vertrauliche Informationen keine Informationen, die: (i) sich zum Zeitpunkt der Offenlegung im Besitz einer Partei befinden; (ii) von einer Partei unabhängig entwickelt werden, ohne Verwendung von oder Bezugnahme auf vertrauliche Informationen der anderen Partei; (iii) vor oder nach der Offenlegung öffentlich bekannt werden, außer als Ergebnis einer unsachgemäßen Handlung oder Unterlassung einer empfangenden Partei; oder (iv) von der offenlegenden Partei schriftlich zur Freigabe freigegeben werden. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass die vertraulichen Informationen wertvolle Geschäftsgeheimnisse von Shoplogix enthalten können.
7.1 Geheimhaltung. Der Kunde darf vertrauliche Informationen nur in dem Umfang nutzen, der erforderlich ist, um seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu erfüllen oder die durch die Vereinbarung beabsichtigten Transaktionen zu erleichtern (der „Zweck“). Der Kunde: (a) darf vertrauliche Informationen nicht an Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Kunden weitergeben, es sei denn, diese Person benötigt Zugang, um den Zweck zu erleichtern, und schließt mit dem Kunden eine Geheimhaltungsvereinbarung ab, deren Bedingungen nicht weniger restriktiv sind als die dieses Artikels 7; und (b) darf vertrauliche Informationen nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Shoplogix an Dritte weitergeben. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, verpflichtet sich jede Partei, jederzeit alle angemessenen Anstrengungen zu unternehmen, jedoch in jedem Fall nicht weniger als die Anstrengungen, die jede Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen von gleichem Wert unternimmt, um vertrauliche Informationen zu schützen, die der anderen Partei gehören. Der Kunde benachrichtigt Shoplogix unverzüglich über jeden Missbrauch oder jede widerrechtliche Aneignung von vertraulichen Informationen, die dem Kunden zur Kenntnis gelangen.
7.2 Unterlassungsklage. Jede Partei erkennt an, dass jede unbefugte Offenlegung oder Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei einen unmittelbar bevorstehenden, nicht wieder gutzumachenden Schaden zufügen würde und dass diese Partei zusätzlich zu allen anderen Rechtsmitteln, die ihr nach dem Gesetz oder nach Billigkeitsrecht zur Verfügung stehen, Anspruch auf eine vorläufige, einstweilige und dauerhafte Unterlassungsverfügung hat, falls die andere Partei ihren Verpflichtungen aus diesem Artikel 7 nicht nachkommt.
7.3 Kündigung und Rückgabe. In Bezug auf jeden Punkt vertraulicher Informationen enden die Verpflichtungen aus Abschnitt 7.1 oben (Geheimhaltung) zu dem späteren Zeitpunkt von drei (3) Jahren (a) nach dem Datum der Offenlegung oder (b) dem Ablauf oder der Kündigung der Vereinbarung; vorausgesetzt, dass diese Verpflichtungen in Bezug auf vertrauliche Informationen, die Geschäftsgeheimnisse von Shoplogix darstellen, so lange fortbestehen, wie diese Informationen gemäß geltendem Recht dem Schutz von Geschäftsgeheimnissen unterliegen. Bei Beendigung der Vereinbarung (a) gibt der Kunde alle Kopien der vertraulichen Informationen von Shoplogix an Shoplogix zurück oder bestätigt schriftlich deren Vernichtung und (b) gibt Shoplogix innerhalb von 30 Tagen nach vorheriger schriftlicher Aufforderung des Kunden alle Kopien der vertraulichen Informationen des Kunden an Shoplogix zurück oder bestätigt schriftlich deren Vernichtung.
7.4 Aufrechterhaltung von Rechten. Nichts in diesen SaaS-Bedingungen ist so auszulegen, dass dem Kunden Eigentumsrechte an der Software oder anderen vertraulichen Informationen von Shoplogix oder an einem darin enthaltenen Patent, Urheberrecht, Warenzeichen oder Geschäftsgeheimnis übertragen werden oder dass andere Rechte, Titel oder Eigentumsansprüche an den vertraulichen Informationen von Shoplogix gewährt werden. Folgendes gilt als vertrauliche Information von Shoplogix, unabhängig davon, ob die Vertraulichkeit gekennzeichnet oder schriftlich bestätigt wurde: (i) die Software und andere zugehörige Materialien, die von Shoplogix bereitgestellt werden; (ii) die mündlichen und visuellen Informationen in Bezug auf die Dienstleistungen; und (iii) diese SaaS-Bedingungen. Kundendaten sind die vertraulichen Informationen des Kunden.
Ausnahme und Immunität. Gemäß dem Defend Trade Secrets Act von 2016, 18 USC Abschnitt 1833(b), wird der Kunde darauf hingewiesen und erkennt an, dass ungeachtet des Vorstehenden oder einer anderen Bestimmung der Vereinbarung:
(a) Immunität. Eine Person haftet nach keinem Bundes- oder Landesgesetz über Geschäftsgeheimnisse strafrechtlich oder zivilrechtlich für die Offenlegung eines Geschäftsgeheimnisses, das- (A) erfolgt- (i) vertraulich gegenüber einem Beamten der Bundes-, Landes- oder Kommunalverwaltung, entweder direkt oder indirekt, oder gegenüber einem Anwalt; und (ii) ausschließlich zum Zwecke der Meldung oder Untersuchung eines mutmaßlichen Gesetzesverstoßes; oder (B) in einer Klage oder einem anderen Dokument erfolgt, das in einer Klage oder einem anderen Verfahren eingereicht wird, wenn diese Einreichung unter Verschluss erfolgt.
(b) Verwendung von Informationen über Geschäftsgeheimnisse in einer Klage wegen Vergeltungsmaßnahmen. Eine Person, die eine Klage wegen Vergeltungsmaßnahmen eines Arbeitgebers wegen der Meldung eines mutmaßlichen Gesetzesverstoßes einreicht, darf das Geschäftsgeheimnis dem Anwalt der Person offenlegen und die Informationen über das Geschäftsgeheimnis in dem Gerichtsverfahren verwenden, wenn die Person- (A) jedes Dokument, das das Geschäftsgeheimnis enthält, unter Verschluss einreicht; und (B) das Geschäftsgeheimnis nicht offenlegt, außer aufgrund einer gerichtlichen Anordnung.
Darüber hinaus haftet keine Partei für die Offenlegung vertraulicher Informationen, wenn diese als Reaktion auf eine gültige Anordnung eines Gerichts oder einer autorisierten Regierungsbehörde erfolgt, vorausgesetzt, die offenlegende Partei wird unverzüglich benachrichtigt, damit die offenlegende Partei eine Schutzanordnung erwirken und andere Anstrengungen unternehmen kann, um die erforderliche Offenlegung zu minimieren. Die Parteien arbeiten bei der Beantragung einer solchen Schutzanordnung und bei der Durchführung anderer Anstrengungen uneingeschränkt zusammen.
8.1 Von Shoplogix. Shoplogix sichert zu und gewährleistet, dass es Eigentümer der Software und jeder einzelnen Komponente davon ist oder über eine gültige Lizenz dafür verfügt, und dass es die volle Befugnis und Autorität besitzt und aufrechterhalten wird, die in der Vereinbarung dargelegten Rechte zur Nutzung der Software ohne die weitere Zustimmung Dritter zu gewähren. Die Zusicherungen und Gewährleistungen von Shoplogix im vorstehenden Satz gelten nicht für die Nutzung der Software in Kombination mit Hardware oder Software, die nicht von Shoplogix bereitgestellt wird. Im Falle einer Verletzung der Gewährleistung in diesem Abschnitt 8.1 wird Shoplogix auf eigene Kosten unverzüglich die folgenden Maßnahmen ergreifen: (a) dem Kunden das Recht sichern, die Software weiterhin zu nutzen; (b) die Software ersetzen oder so modifizieren, dass sie keine Rechte verletzt; oder (c) die rechtsverletzenden Funktionen des Dienstes beenden und dem Kunden alle im Voraus bezahlten Gebühren für diese Funktionen anteilig für den Teil der Laufzeit zurückerstatten, der nach dieser Beendigung verbleibt. In Verbindung mit dem gegebenenfalls bestehenden Recht des Kunden zur Kündigung wegen Vertragsbruch stellt der vorstehende Satz die einzige Verpflichtung und Haftung von Shoplogix sowie den einzigen Rechtsbehelf des Kunden für die Verletzung der Gewährleistung in diesem Abschnitt 8.1 und für potenzielle oder tatsächliche Verletzungen von geistigem Eigentum durch die Software dar.
8.2 Vom Kunden. Der Kunde sichert zu und gewährleistet, dass: (a) er das volle Recht und die Befugnis hat, die Vereinbarung abzuschließen, auszuführen und seine Verpflichtungen daraus zu erfüllen, und dass keine ihm bekannten anhängigen oder angedrohten Ansprüche oder Rechtsstreitigkeiten wesentliche nachteilige Auswirkungen auf seine Fähigkeit haben, die im Rahmen der Vereinbarung erforderlichen Leistungen zu erbringen; (b) er sich korrekt identifiziert hat und keine unrichtigen Informationen über sich selbst an oder über den Dienst bereitgestellt hat; und (c) er eine Körperschaft, ein Einzelunternehmen, eine natürliche Person ist, die 18 Jahre oder älter ist, oder eine andere juristische Person, die berechtigt ist, Geschäfte gemäß geltendem Recht zu tätigen.
8.3 Gewährleistungsausschlüsse. Sofern in Abschnitt 8.1 oben nicht anders angegeben, AKZEPTIERT DER KUNDE DIE SOFTWARE „WIE BESEHEN“ UND WIE VERFÜGBAR, OHNE JEGLICHE ZUSICHERUNG ODER GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER DER NICHTVERLETZUNG VON GEISTIGEN EIGENTUMSRECHTEN ODER JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG, DIE SICH AUS GESETZEN, HANDELSGEBRÄUCHEN, LEISTUNGSVERHALTEN ODER HANDELSÜBLICHEN VERWENDUNGEN ERGIBT. OHNE EINSCHRÄNKUNG DER ALLGEMEINGÜLTIGKEIT DES VORSTEHENDEN: (a) SHOPLOGIX IST NICHT VERPFLICHTET, DEN KUNDEN ODER BENUTZER GEGEN ANSPRÜCHE IM ZUSAMMENHANG MIT DER VERLETZUNG VON GEISTIGEM EIGENTUM ZU ENTSCHÄDIGEN ODER ZU VERTEIDIGEN; (b) SHOPLOGIX SICHERT NICHT ZU ODER GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNG ODER FEHLER FUNKTIONIERT; UND (c) SHOPLOGIX SICHERT NICHT ZU ODER GEWÄHRLEISTET NICHT, DASS DIE SOFTWARE VOR HACKING ODER ANDEREN UNBEFUGTEN EINDRINGEN GESCHÜTZT IST ODER DASS KUNDENDATEN PRIVAT ODER SICHER BLEIBEN.
Der Kunde hat Shoplogix und die Shoplogix Associates (wie unten definiert) gegen jegliche „entschädigungspflichtigen Ansprüche“ zu verteidigen, schadlos zu halten und freizustellen. Dies bedeutet jegliche Ansprüche, Klagen oder Verfahren Dritter, die sich aus der angeblichen oder tatsächlichen Nutzung, dem Missbrauch oder der Nichtnutzung der Software durch den Kunden ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf: (a) Ansprüche von Benutzern oder von Mitarbeitern des Kunden sowie von den eigenen Kunden des Kunden; (b) Ansprüche im Zusammenhang mit der unbefugten Offenlegung oder dem Bekanntwerden von persönlich identifizierbaren Informationen oder anderen privaten Informationen, einschließlich Kundendaten; (c) Ansprüche im Zusammenhang mit der Verletzung eines Urheberrechts, einer Marke, eines Geschäftsgeheimnisses oder eines Rechts auf Privatsphäre oder Vertraulichkeit durch schriftliches Material, Bilder, Logos oder andere Inhalte, die über das Konto des Kunden in die Software hochgeladen werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Kundendaten; und (d) Ansprüche, dass die Nutzung der Software über das Konto des Kunden einen Dritten belästigt, diffamiert oder betrügt oder gegen den CAN-Spam Act von 2003 oder ein anderes Gesetz oder eine andere Beschränkung der elektronischen Werbung verstößt. Die in diesem Artikel 9 dargelegten Verpflichtungen des Kunden umfassen die Beauftragung und Bezahlung von Anwälten und die Zahlung von Gerichtskosten sowie die gütliche Einigung auf Kosten des Kunden und die Zahlung von Urteilen. Shoplogix hat das Recht, eine Einigung oder einen Vergleich abzulehnen, die bzw. der von Shoplogix ein Schuldeingeständnis oder eine Haftungsübernahme verlangt oder sie fortlaufenden positiven Verpflichtungen unterwirft, wobei dieses Recht nicht unzumutbar ausgeübt werden darf. (Die „Shoplogix Associates“ sind die leitenden Angestellten, Direktoren, Aktionäre, Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vertreter, Nachfolger und Abtretungsempfänger von Shoplogix.)
10.1 Dollar-Obergrenze. DIE GESAMTHAFTUNG VON SHOPLOGIX FÜR ALLE ANSPRÜCHE, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN, ÜBERSTEIGT NICHT DIE GEBÜHREN, DIE DER KUNDE IN DEN 12 MONATEN VOR DEM EREIGNIS, DAS ZU DEM ANSPRUCH FÜHRT, AN SHOPLOGIX FÜR DIE DIENSTLEISTUNGEN GEZAHLT HAT.
10.2 Ausgeschlossene Schäden. Außer in Bezug auf Verstöße gegen Artikel 7 (Vertrauliche Informationen) HAFTET SHOPLOGIX IN KEINEM FALL FÜR ENTGANGENEN GEWINN ODER GESCHÄFTSVERLUST ODER FÜR FOLGESCHÄDEN, INDIREKTE SCHÄDEN, BESONDERE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN ODER STRAFSCHÄDEN, DIE SICH AUS DIESER VEREINBARUNG ERGEBEN ODER DAMIT IN ZUSAMMENHANG STEHEN.
10.3 Klarstellungen & Haftungsausschlüsse. DIE DURCH DIESEN ARTIKEL 10 BESCHRÄNKTEN HAFTUNGEN GELTEN: (a) FÜR DIE HAFTUNG FÜR FAHRLÄSSIGKEIT; (b) UNGEACHTET DER KLAGEFORM, OB VERTRAGLICH, AUS UNERLAUBTER HANDLUNG, AUS GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER ANDERWEITIG; (c) AUCH WENN SHOPLOGIX IM VORAUS AUF DIE MÖGLICHKEIT DER BETREFFENDEN SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE UND AUCH WENN DIESE SCHÄDEN VORHERSEHBAR WAREN; UND (d) AUCH WENN DIE RECHTSMITTEL DES KUNDEN IHREN WESENTLICHEN ZWECK VERFEHLEN. Wenn das anwendbare Recht die Anwendung der Bestimmungen dieses Artikels 10 einschränkt, wird die Haftung von Shoplogix auf das maximal zulässige Maß beschränkt. Zur Vermeidung von Zweifeln gelten die Haftungsbeschränkungen und andere Rechte von Shoplogix, die in diesem Artikel 10 dargelegt sind, gleichermaßen für die verbundenen Unternehmen, Lizenzgeber, Lieferanten, Werbetreibenden, Vertreter, Sponsoren, Direktoren, leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Berater und andere Vertreter von Shoplogix.
11.1 Laufzeit. Die Laufzeit der Vereinbarung (die „Laufzeit“) beginnt am Gültigkeitsdatum und dauert für den im Bestellformular angegebenen Zeitraum an. Danach verlängert sich die Laufzeit um aufeinanderfolgende einjährige Zeiträume, es sei denn, eine der Parteien lehnt eine solche Verlängerung durch schriftliche Mitteilung 60 oder mehr Tage vor dem Verlängerungsdatum ab. Die Stückpreise während einer solchen Verlängerungslaufzeit sind die gleichen wie während der vorherigen Laufzeit, es sei denn, wir haben Ihnen mindestens 30 Tage vor dem Ende dieser vorherigen Laufzeit schriftlich eine Preiserhöhung mitgeteilt. In diesem Fall wird die Preiserhöhung mit der Verlängerung und danach wirksam.
11.2 Kündigung aus wichtigem Grund. Jede Partei kann die Vereinbarung wegen wesentlicher Vertragsverletzung der anderen Partei durch schriftliche Mitteilung kündigen, in der die Art der Vertragsverletzung im Einzelnen aufgeführt ist, die 30 Tage nach Wirksamwerden wirksam wird, es sei denn, die andere Partei behebt diese Vertragsverletzung zuerst, oder die sofort wirksam wird, wenn die Vertragsverletzung nicht behoben werden kann.
11.3 Auswirkungen der Kündigung. Nach Beendigung der Vereinbarung hat der Kunde jegliche Nutzung der Software einzustellen und alle Kopien der Dokumentation, die sich in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle befinden, zu löschen, zu vernichten oder zurückzugeben. Die folgenden Bestimmungen überdauern die Beendigung oder den Ablauf der Vereinbarung: (a) jede Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Gebühren, die vor der Beendigung entstanden sind; (b) Artikel und Abschnitte 6 (IP & Feedback), 7 (Vertrauliche Informationen), 8.3 (Gewährleistungsausschlüsse), 9 (Schadensersatz) und 10 (Haftungsbeschränkung); und (c) jede andere Bestimmung der Vereinbarung, die überdauern muss, um ihren wesentlichen Zweck zu erfüllen.
11.4 Aussetzung der Dienstleistungen aus wichtigem Grund. Zusätzlich zu ihren anderen Rechten und Rechtsbehelfen behält sich Shoplogix das Recht vor, ohne Haftung gegenüber dem Kunden den Zugriff auf die Dienste unverzüglich auszusetzen, wenn der Kunde eine wesentliche Verletzung der Vereinbarung begeht, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Gewährung des Zugriffs auf die Dienste für mehr Benutzer als im Rahmen eines Bestellformulars zulässig. Darüber hinaus kann Shoplogix den Zugriff auf die Dienste ohne jegliche Abhilfefrist unverzüglich aussetzen, wenn Shoplogix nach Treu und Glauben feststellt, dass die wesentliche Verletzung der Vereinbarung durch den Kunden Schäden für Shoplogix, die Dienste oder einen anderen Kunden verursachen wird.
12.1 Unabhängige Auftragnehmer. Die Parteien sind unabhängige Auftragnehmer und haben sich in jeder Hinsicht als solche darzustellen. Keine Partei ist der Vertreter der anderen, und keine Partei darf in Vertretung der anderen Verpflichtungen eingehen.
12.2 Mitteilungen. Mitteilungen gemäß der Vereinbarung sind an die oben genannten Adressen der jeweiligen Parteien oder an andere Adressen zu senden, die eine der Parteien schriftlich mitteilen kann. Diese Mitteilungen gelten an diesen Adressen als zugegangen, sobald (a) der tatsächliche Zugang erfolgt ist oder (b) die Zustellung persönlich, per Fax mit schriftlicher Empfangsbestätigung oder per Einschreiben mit Rückschein erfolgt ist. Shoplogix kann Mitteilungen gemäß der Vereinbarung an die vom Kunden angegebenen E-Mail-Kontaktstellen des Kunden senden, und diese Mitteilungen gelten 24 Stunden nach dem Versand als zugegangen.
12.3 Höhere Gewalt. Keine Verzögerung, kein Versäumnis oder Verzug, mit Ausnahme der Nichtzahlung fälliger Gebühren, stellt eine Verletzung der Vereinbarung dar, soweit diese durch Kriegsakte, Terrorismus, Hurrikane, Epidemien, Erdbeben, andere höhere Gewalt oder Naturereignisse, Streiks oder andere Arbeitskämpfe, Aufstände oder andere Akte ziviler Unruhen, Embargos oder andere Ursachen verursacht wird, die sich der zumutbaren Kontrolle der leistenden Partei entziehen.
12.4 Abtretung & Nachfolger. Der Kunde darf die Vereinbarung oder seine Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung nicht ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Shoplogix abtreten. Sofern in diesem Abschnitt 12.4 nicht anders bestimmt, ist die Vereinbarung für die jeweiligen Nachfolger und Abtretungsempfänger der Parteien bindend und kommt ihnen zugute.
12.5 Salvatorische Klausel. Soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist, verzichten die Parteien hiermit auf jede Gesetzesbestimmung, die eine Klausel der Vereinbarung in irgendeiner Hinsicht ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar machen würde. Für den Fall, dass eine Bestimmung der Vereinbarung für ungültig oder anderweitig nicht durchsetzbar befunden wird, ist diese Bestimmung so auszulegen, dass sie ihren beabsichtigten Zweck im maximal zulässigen Umfang nach geltendem Recht erfüllt, und die übrigen Bestimmungen der Vereinbarung bleiben in vollem Umfang in Kraft und wirksam.
Kein Verzicht. Keine Partei verzichtet auf ihre Rechte aus der Vereinbarung durch Zeitablauf oder durch eine Erklärung oder Zusicherung, die nicht von einem bevollmächtigten Vertreter in einem ausdrücklichen schriftlichen Verzicht abgegeben wurde. Kein Verzicht auf eine Verletzung der Vereinbarung stellt einen Verzicht auf eine andere Verletzung der Vereinbarung dar.
Rechtswahl & Gerichtsstand: Die Vereinbarung unterliegt den Gesetzen, die in der Provinz Ontario, Kanada, gelten (unter Ausschluss jeglicher kollisionsrechtlicher Regeln oder Grundsätze, die eine solche Auslegung auf die Gesetze einer anderen Gerichtsbarkeit verweisen könnten), und ist in Übereinstimmung mit diesen auszulegen und durchzusetzen. Die Parteien vereinbaren hiermit, sich der nicht ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Provinz- und Bundesgerichte der Provinz Ontario, Kanada, zu unterwerfen und verzichten auf jegliche Einwände in Bezug auf einen unzulässigen Gerichtsstand oder Forum non conveniens für die Durchführung eines Verfahrens vor einem solchen Gericht. Die Parteien verzichten hiermit auf jegliches Recht auf ein Geschworenengericht. Dieser Abschnitt 12.7 regelt alle Ansprüche, die sich aus der Vereinbarung ergeben oder damit in Zusammenhang stehen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Ansprüche aus unerlaubter Handlung.
Widersprüche. Im Falle von Widersprüchen zwischen den SaaS-Bedingungen und einem Bestellformular hat das Bestellformular Vorrang, jedoch nur in Bezug auf den Gegenstand dieses Bestellformulars.
Auslegung. Die Parteien vereinbaren, dass die Bedingungen der Vereinbarung aus Verhandlungen zwischen ihnen resultieren. Die Vereinbarung ist nicht zugunsten oder zuungunsten einer der Parteien aufgrund der Urheberschaft auszulegen.
Technologieexport. Die Software und andere Technologien, die Shoplogix dem Kunden zur Verfügung stellt, einschließlich Derivate davon, können den Exportgesetzen und -bestimmungen von Kanada, den Vereinigten Staaten von Amerika („USA“) und anderen Gerichtsbarkeiten unterliegen. Jede Partei versichert, dass sie nicht auf einer Liste von Personen steht, denen die US-Regierung den Handel verweigert. Der Kunde darf die Software nicht in einem von den USA mit einem Embargo belegten Land (derzeit Krim – Region der Ukraine, Kuba, Iran, Nordkorea, Sudan oder Syrien) oder anderweitig unter Verstoß gegen geltende kanadische oder US-amerikanische Exportgesetze oder -bestimmungen nutzen oder darauf zugreifen oder einer anderen Person gestatten, dies zu tun.
Gesamte Vereinbarung. Die Vereinbarung stellt die gesamte Vereinbarung der Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleichzeitigen schriftlichen Vereinbarungen, Verhandlungen und Diskussionen in Bezug auf ihren Gegenstand. Keine Partei hat sich auf solche vorherigen oder gleichzeitigen Mitteilungen verlassen.
Änderung. Die Vereinbarung darf nur durch eine schriftliche Vereinbarung von bevollmächtigten Vertretern jeder Partei geändert werden.